Bildung von Startgemeinschaften

Der DLV hat am 14.07. auf der Verbandsratssitzung in Ulm beschlossen, künftig Startgemeinschaften zu allen Wettkämpfen zuzulassen.

Zur Förderung des Mannschaftsgedankens können sich künftig Vereine in beliebiger Konstellation zur Bildung von Staffeln und DMM-Mannschaften zu einer Startgemeinschaft (SG) zusammenschließen.

Eine SG kann von mehreren Vereinen gebildet werden. Der zuerst genannte Verein ist der Namensgeber. Ein zusätzlicher Startpass (zweites Startrecht) ist nicht erforderlich. Der Zusammenschluss kann nur einmal in einem WK-Jahr erfolgen und muss bis zum 1.Januar eines Jahres beim Verband angemeldet werden.

Den genauen Wortlaut der neuen Regelung lesen Sie [HIER].

Das [Anmeldeformular] steht zum Download bereit.

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